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Experten für die tägliche Pflege

Unsere Dienstleistungen

SAKA Leipzig


Ausgewogene   Pflege

Unsere Pflege stärkt Geist, Körper und Seele.

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SAKA Leipzig
Willkommen beim

Sächsischer Ambulanter Kranken- und Altenpflegedienst

Professionelle Pflege mit Herz und Kompetenz

Wir sind Ihr verlässlicher Partner für hochwertige Pflege und Betreuung in Leipzig. Unser Ziel ist es, Ihnen oder Ihren Angehörigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
1. Qualifiziertes Fachpersonal: Unser Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften, die regelmäßig geschult werden.
2. Individuelle Betreuung: Wir erstellen maßgeschneiderte Pflegepläne, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
3. Flexibilität: Wir bieten Pflege rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
4. Ganzheitlicher Ansatz: Wir betrachten nicht nur die körperlichen, sondern auch die emotionalen und sozialen Bedürfnisse unserer Klienten.

Wir arbeiten eng mit Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!
Tel.: 0341/2330142

Annelie Schneider
SAKA Leipzig


Wir nehmen uns gern Zeit für Sie
und beraten Sie im Hinblick auf Ihre persönlichen Vorstellungen

Geschäftstelle: 0341 / 2330142


Unsere

Dienstleistungen





Betreutes Wohnen

Willkommen in Ihrem neuen Zuhause – selbstständig leben mit Sicherheit und Komfort

Unser betreutes Wohnen bietet Ihnen die perfekte Balance zwischen Unabhängigkeit und Unterstützung im Alltag. In unserer modernen Wohnanlage genießen Sie Ihr eigenes Reich mit dem beruhigenden Gefühl, dass Hilfe immer in der Nähe ist.
Was wir Ihnen bieten:

  • Barrierefreie, seniorengerechte Apartments
  • 24-Stunden-Notruf
  • Regelmäßige Betreuung durch qualifiziertes Personal
  • Vielfältige Freizeitangebote und soziale Aktivitäten
  • Hilfe bei Behördengängen und Alltagsaufgaben
  • Vermittlung von Pflege- und Gesundheitsdienstleistungen
  • und vieles mehr

Bei uns bestimmen Sie selbst, wie viel Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten. Unser Ziel ist es, Ihnen ein sicheres, komfortables und erfülltes Leben im Alter zu ermöglichen.
Unsere Wohnanlage befindet sich in Leipzig – Schönefeld und Wahren mit guter Anbindung an Geschäfte, Ärzte, öffentliche Verkehrsmittel.

Interesse geweckt? Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin oder ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Tel. 0341/2330142




Beratungszentrum

Individuelle Unterstützung für Sie

Unser Beratungszentrum bietet maßgeschneiderte Beratung für Ihre persönlichen Anliegen. Ob Fragen zur Pflege, Gesundheit oder Alltagsbewältigung – unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Fachwissen und Empathie zur Seite. Wir sind da, um Ihnen zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Lebensqualität zu steigern.

Was wir bieten:

  • Pflegeberatung: Orientierung im Pflegedschungel, von Leistungen bis hin zur Organisation.
  • Gesundheitsberatung: Präventive Tipps und Unterstützung bei bestehenden Erkrankungen.
  • Alltagshilfe: Praktische Lösungen, um Ihren Alltag leichter zu machen.

Vertrauen und Zugänglichkeit:

Bei uns stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt, behandelt mit Diskretion und Verständnis. Unser Zentrum ist leicht erreichbar und barrierefrei gestaltet, um Ihnen den Besuch so einfach wie möglich zu gestalten.

Kommen Sie zu uns ins Beratungszentrum und entdecken Sie, wie wir Sie unterstützen können. Wir sind Ihr Partner für ein besseres und sorgenfreieres Leben.


Hauswirtschaft

Unser Servicepaket beinhaltet auch zahlreiche haushaltsnahe Dienstleistungen, um Ihren Alltag zu erleichtern. Dazu zählen:

  • Die Reinigung Ihrer Wohnung, inklusive Treppenhaus
  • Einkaufsservice für Ihre täglichen Bedürfnisse
  • Das Beziehen Ihrer Betten für einen erholsamen Schlaf
  • Gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche ein

Darüber hinaus stellen wir den Kontakt zu weiteren Dienstleistern her, um Ihr Wohlbefinden zu steigern:

  • Friseur und Fußpflege, bequem bei Ihnen zu Hause
  • Kosmetikbehandlungen, die Sie verwöhnen
  • Physiotherapie, um Ihre Mobilität zu fördern
  • Und viele weitere Services nach Ihrem Bedarf

Wir sind hier, um Ihren Alltag so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten.




SAKA Leipzig

Unser Prozess

Ihr 3-Schritte-Pfad zur
ambulanten Pflege


SAKA Leipzig
01

Erstkontakt und Bedarfsanalyse

Der Prozess beginnt mit einem Erstkontakt, bei dem der individuelle Pflegebedarf durch Gespräche und Bewertungen ermittelt wird, um einen passenden Pflegeplan zu erstellen.



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02

Individuelle Pflegeplanung und Vertragsabschluss

Auf Basis der Bedarfsanalyse wird ein maßgeschneiderter Pflegeplan entwickelt, der die Art und den Umfang der benötigten Unterstützung festlegt, und die Vertragsdetails werden geklärt.



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03

Umsetzung der Pflege und fortlaufende Anpassung

Die Pflege beginnt gemäß Plan, wobei das Pflegepersonal regelmäßig die Qualität sicherstellt und den Plan bei Bedarf anpasst, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.




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SAKA Leipzig

4 Standorte in Leipzig

  • Betreutes Wohnen Leipzig Schönefeld

    Gorkistraße 101-105, 04347 Leipzig <br>Telefon: 0341 / 2330142

  • Betreutes Wohnen Leipzig Wahren

    Buchfinkenweg 2-4, 04159 Leipzig<br>
    Telefon: 0341 / 2330142

  • Standort Beratungszentrum

    Gorkistraße 93-95, 04347 Leipzig<br>
    Telefon: 0341 / 2330142

  • Standort Ambulanz

    Gorkistraße 99, 04347 Leipzig<br>
    Telefon: 0341 / 2330142


Informationen Pflege von A-Z

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch SGB XI


Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege und bieten damit eine wichtige soziale Grundsicherung. Sie umfassen eine Vielzahl von unterstützenden Hilfeleistungen, die darauf abzielen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Diese Hilfeleistungen reichen von Pflegesachleistungen über Pflegegeld bis hin zu Kombinationsleistungen, die flexibel an die individuellen Bedürfnisse und die jeweilige Pflegesituation angepasst werden können. Ziel ist es, die Pflegebedürftigen sowie ihre pflegenden Angehörigen und Helfer im Alltag zu entlasten und zu unterstützen.


Pflegeleistungen werden auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gewährt. Im § 14 SGB XI wird bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um im Sinne des SGB XI als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Hierzu zählt insbesondere, dass die betroffene Person aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.


Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) sind die Pflegekassen. Gemäß SGB XI § 18 muss dabei ein bestimmtes Verfahren beachtet werden: Die Leistungen müssen formell bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Nach Eingang des Antrags führt die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere beauftragte Experten durch, um den Pflegegrad und damit den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Auf Basis dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse dann über die Bewilligung und den Umfang der zu gewährenden Pflegeleistungen.


  • werden durch Pflegedienste erbracht, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben
  • eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich
  • es werden monatlich gezahlt:
Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 125 € Entlastung
Pflegegrad 2
689 €
Pflegegrad 3  1.298 €
Pflegegrad 4
 1.612 €
Pflegegrad 5  1.995 €


Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden, haben die Möglichkeit, sich anstelle der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen für die monatliche Zahlung eines Pflegegeldes zu entscheiden. Dieses Pflegegeld dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Eigenverantwortung sowie die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen zu stärken. Es soll einen finanziellen Ausgleich für den Pflegeaufwand bieten und kann flexibel für die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen verwendet werden.


Wenn der Pflegebedürftige den ihm nach dem Grad seiner Pflegebedürftigkeit zustehenden Umfang der Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht zusätzlich ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis des nicht in Anspruch genommenen Teils der Pflegesachleistungen zum gesamten Sachleistungsbetrag. Diese Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Nutzung der Pflegeleistungen, indem sie die Vorteile des Pflegegeldes für selbst beschaffte Pflegehilfen mit den Sachleistungen professioneller Pflegedienste verbindet. Dadurch können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Pflege individuell nach ihren Bedürfnissen und Vorstellungen gestalten.


Kurzzeitpflege – vorübergehend für längstens 8 Wochen:

Kurzzeitpflege kann für maximal 8 Wochen je Kalenderjahr beansprucht werden, wenn vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn:

  • die Pflegebedürftigkeit nach Erkrankung oder Unfall erstmalig auftritt und die Wohnung vor der Krankenhausentlassung umgebaut oder die häusliche Pflege erst organisiert werden muss.
  • die pflegende Person gehindert ist oder ausfällt und eine Verhinderungspflege für die Überbrückung des Zeitraumes nicht ausreicht.
  • sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig verschlimmert hat.

Die Kurzzeitpflege ist also ein Angebot, dass Angehörige vor allem in Krisensituationen entlastet. Der Pflegebedürftige kann vorübergehend in einer Kurzzeit- Pflegeeinrichtung, zum Beispiel einem Pflegeheim, ganztägig betreut werden.

Die Pflegeversicherung übernimmt dann die pflegebedingten Kosten, Aufwendungen für soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege in Höhe maximal:

Pflegegrade 2 – 5   1.612 €

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.


Bei der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse entsprechend der festgestellten Pflegegrade einen festgelegten pauschalen Sachleistungsbetrag direkt an die Pflegeeinrichtung. Dieser Betrag soll die Kosten für die pflegerische Betreuung abdecken. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gibt es spezielle Unterstützungsangebote, während ab Pflegegrad 2 bis 5 zunehmend höhere Pauschalen für die umfassendere Betreuung und Pflege in der Einrichtung bereitgestellt werden. Neben der Deckung der Pflegekosten müssen die Bewohner in der Regel Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen, wobei je nach individueller Situation weitere finanzielle Unterstützungen oder Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können.

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